Eine Einschätzung durch den Gutachter nach dem "Violence Risk Appraisal Guide" (VRAG) ergab für den Beschuldigten eine Wahrscheinlichkeit gewalttätiger Rückfälle von 44% innerhalb von 7 Jahren und von 58% innerhalb von 10 Jahren (GA, act. 504). Der Gutachter hat allerdings in der Verhandlung diese Einschätzung stark relativiert. Er rate davon ab, das Ergebnis 1:1 als Rückfallwahrscheinlichkeit anzunehmen (GA, act. 572).