Im Übrigen ist der Beschuldigte inzwischen 48 Jahre alt. Gemäss dem Gerichtsgutachter hätte er damit nach den forensisch-psychiatrischen Erfahrungswerten den Zenit seiner kriminellen Aktivitäten bereits überschritten und es ist tendenziell von einer Abnahme der kriminellen Intensität auszugehen (GA, act. 494). 7.3.9. Gemäss dem Gerichtsgutachten ist beim Beschuldigten auf einer fünfstufigen Skala von "sehr gering" bis "sehr hoch" mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von weiteren ähnlichen wie den aktuell zur Beurteilung stehenden strafbaren Handlungen auszugehen (GA, act. 498).