7.2.9. Betrachtet man die ohnehin unsicheren Erfolgsaussichten der schwierigen Therapie einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, so wären ausreichende Erfolgsaussichten allenfalls dann noch gegeben, wenn die Diagnose bei einem (jungen) Täter noch nicht lange vorläge oder in Bezug auf die Therapie wenigstens eine abwartende statt eine offen ablehnende Haltung des betroffenen Täters gegeben wäre (vgl. zur Bedeutung des Alters des Täters auch HEER a.a.O., N. 69 Art. 59 StGB).