7.2.6. Massgeblich für die Erfolgsaussichten im Sinne einer verbesserten Risikoprognose ist damit nicht die Therapiebereitschaft des Beschuldigten betreffend die Suchtmittelproblematik, sondern jene bezüglich seiner dissozialen Persönlichkeitsstörung. In dieser Hinsicht lehnt der Beschuldigte jedoch eine intensive stationäre Therapie - konsequent und vehement ab, so bereits gegenüber dem Gerichtsgutachter (vgl. GA, act. 493), aber auch in der vorinstanzlichen Verhandlung ("Staatlich sanktionierte Therapie, so Seich, das brauche ich nicht. […] Es funktioniert auch nicht. Man sieht es in Pöschwies jeden Tag. Es bringt nichts […] Man weiss ja heute aus Studien, es funktioniert nicht.