Beide Gutachter haben allerdings überzeugend dargelegt (Prof. O._____ insbesondere in seiner Befragung vor der Vorinstanz), dass die Ursache für die vergangene Delinquenz des Beschuldigten und die Gefahr weiterer Delikte in seiner Persönlichkeitsstruktur liegen. Die Suchtmittelkomponente habe allenfalls einen kleinen Anteil an der Entstehung und dem Verlauf der Deliktssituation gehabt. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht sei der Tatablauf beim Beschuldigten aber auch ohne relevanten Suchtmittelkonsum denkbar. Dieser sei von untergeordneter Bedeutung (GA, act. 570 f.; vgl. auch Gutachten AD._____, UA act. 48). - 38 -