Unter diesen Umständen sei es ihm egal, wie lange er in Haft sein werde. Er erklärte zudem sinngemäss, nur nach einer freiwilligen Suchttherapie sei er allenfalls bereit, eine Abmachung betreffend die Behandlung seiner Persönlichkeitsstörung zu treffen (vgl. Protokoll vom 18. August 2016 S. 20).