6.5. Im Zusammenhang mit seinen Vorstrafen beantragte der Beschuldigte anlässlich der Verhandlung die Einholung eines aktuellen Strafregisterauszuges. Da vorliegend jedoch nur die Verurteilungen aus den Jahren 2010 und 2011 berücksichtigt wurden und die Verurteilung von 1998 aus- - 34 - ser Acht gelassen wurde, kann auf die Einholung eines solchen verzichtet werden.