Der Strafbefehl vom 1. April 2010 der Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis enthält zwar nur den Straftatbestand des Fahrens ohne Führerausweis oder trotz Entzug, aber auch dort wurde der Beschuldigte wegen mehrfacher Begehung verurteilt. Wegen dieses Tatbestands wurde der Beschuldigte übrigens – wie auch im vorliegenden Fall - von allen drei genannten Instanzen schuldig gesprochen. Dies illustriert eindrücklich, dass der Beschuldigte aus seinem Fehlverhalten keine genügenden Lehren gezogen hat. Derselbe Schluss drängt sich in Anbetracht dessen auf, dass sich im Strafregister bereits ein Eintrag wegen Vergehen gegen das Waffengesetz sowie wegen Drohung findet.