6.1. 6.1.1. Die Vorinstanz hat eine Einsatzstrafe für die versuchte schwere Körperverletzung von 24 Monaten festgelegt. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Verletzungen seien am oberen Rand möglicher einfacher Körperverletzungen anzusiedeln. Der Taterfolg wirke sich daher straferhöhend aus. Die Vorgehensweise wiederum wirke sich stark straferhöhend aus; die gröbsten Verletzungen seien wohl auf Faustschläge und Fusstritte des Beschuldigten zurückzuführen, insbesondere auch auf Tritte des Beschuldigten gegen den Kopf des am Boden liegenden Zivilund Strafklägers 2.