5.3.2. Der Beschuldigte hat im Untersuchungsverfahren vor der Anklägerin auf die Frage, ob er oder der Mitbeschuldigte nur mit Fäusten oder auch mit Gegenständen auf den Zivil- und Strafkläger 2 eingeschlagen habe, geantwortet: "Fäuste und Schuhe" sowie auf Nachfrage "Mitten in die Fresse. In den Grind und überall […]" und auf die weitere Nachfrage "in die Fresse als er am Boden lag?": "Nicht nur. Ich haue jedem vom Stand aus ins Gesicht […]" (UA, act. 1523).