Als der Zivil- und Strafkläger 2 blutüberströmt am Boden gelegen habe, hätten sie von ihm abgelassen. Der Beschuldigte habe ihm eingeschärft, die Polizei nicht zu verständigen, ansonsten er erneut brutal verprügelt würde. Der Zivil- und Strafkläger 2 habe sich mehrere Rippen, die obersten Lendenwirbel sowie das Jochbein gebrochen. Zudem habe er sich Hautdurchtrennungen, Prellungen und Schürfungen am Kopf sowie am gesamten Körper zugezogen.