Anschliessend hätten die beiden Angreifer gegen den Oberkörper und Kopf des Zivil- und Strafklägers 2 eingetreten und ihm mehrere Schläge mit den Fäusten verpasst. Zusätzlich habe der Beschuldigte mehrmals mit der Pistole gegen den Kopf des Zivil- und Strafklägers 2 geschlagen. Beiden Angreifern sei klar gewesen, dass sie ihr Opfer durch die Schläge lebensbedrohlich verletzen würden. Sie hätten ihm die Knochen brechen wollen und hätten schwerere Verletzungen bewusst in Kauf genommen. Als der Zivil- und Strafkläger 2 blutüberströmt am Boden gelegen habe, hätten sie von ihm abgelassen.