4.6. Der Beschuldigte sagte bei seiner polizeilichen Einvernahme aus, er habe vom Zivil- und Strafkläger 1 als Einschüchterung ein Pfand verlangt. Aus diesem Grund habe er dessen Portemonnaie nach einem Pfand durchsucht. Dies sei aber nur Show gewesen; er habe keine Bereicherungsabsicht gehabt. Schliesslich habe er den Reisepass als Pfand gefordert und der Zivil- und Strafkläger 1 habe ihm den Pass gegeben (UA, act. 1504). In der Folge habe er den Reisepass auf die Haupttreppe der Kirche in U._____ gelegt. Er sei sich sicher gewesen, dass er dort bald aufgefunden würde (UA, act. 1505). Vor Vorinstanz hat der Beschuldigte damit übereinstimmend ausgesagt (vgl. GA act. 180).