Er habe dann das Portemonnaie des Zivil- und Strafklägers 1 behändigt und nach Bargeld durchsucht. Da er darin aber kein Geld habe finden können, habe er den Zivil- und Strafkläger 1 erneut gepackt und ihm den Dolch an den Hals gehalten. Er habe nun vom Zivil- und Strafkläger 1 dessen Pass als Pfand verlangt und gedroht, ihm widrigenfalls den Dolch durch die Kehle zu rammen: Nachdem ihm der Pass ausgehändigt worden sei, habe er vom Zivil- und Strafkläger 1 abgelassen. Der Zivil- und Strafkläger 1 habe Prellungen am Oberschenkel und an den Rippen sowie Schürfwunden oberhalb des linken Auges erlitten. Er habe dadurch während rund 10 Tagen an Schmerzen gelitten (UA, act 4 f.).