In der anderen Hand habe der Beschuldigte einen Dolch gehalten und habe ihn mit der Spitze an den Hals des Zivil- und Strafklägers 1 gehalten. Als dieser auf die Frage nach dem Aufenthaltsort von F._____ nicht geantwortet habe, habe er das Messer in den Tisch gerammt und dem Zivil- und Strafkläger 1 mehrere Ohrfeigen verpasst, ihn zu Boden geworfen und mehrmals auf ihn eingetreten. Dann habe er ausgeführt, wenn der Zivil- und Strafkläger 1 den Aufenthaltsort nicht preisgeben wolle, müsse er die Schuld von F._____ selber begleichen. Er habe dann das Portemonnaie des Zivil- und Strafklägers 1 behändigt und nach Bargeld durchsucht.