3.5. Es ist unbestritten, dass dem Beschuldigten am fraglichen Tag der Fahrausweis entzogen war, er somit kein Auto lenken durfte und er die Abgabe eines Atem-Alkoholtests, einer Blut- und Urinprobe sowie die Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung verweigerte (vgl. Polizeirapport, UA, act. 1184; unterzeichnetes Formular "Erklärung bei Verweigerung der Blutprobe", UA, act. 1188; Bericht des Amtsarztes, UA, act. 1199).