3. 3.1. Im Anklagepunkt 1 wirft die Anklägerin dem Beschuldigten vor, er habe trotz Entzug des Führerausweises am 28. Dezember 2011 den Personenwagen AG […] mit einem Blutalkoholgehalt von über 0.8 Promille von einem unbekannten Ort nach Q._____ gelenkt. Auf dem Weg nach Q._____ habe er die Herrschaft über seinen Wagen verloren und sei an einem unbekannten Ort mit einem Gegenstand kollidiert. In Q._____ habe der Beschuldigte den Wagen abgestellt, habe den Motor laufen lassen und sei eingeschlafen. Nachdem er von der Polizei kontrolliert worden sei, habe er den Atemlufttest, eine Blut- und Urinprobe sowie eine Untersuchung durch den Amtsarzt verweigert (Anklageschrift S. 3).