Im Rahmen des Plädoyers beantragte der Beschuldigte schliesslich, bezüglich Führerflucht anlässlich des Verkehrsunfalls in Villemergen sei von der Ausfällung einer Geld- respektive Asperation der Freiheitsstrafe abzusehen und ausschliesslich eine Busse auszusprechen. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Gegenstand der Berufungsanträge sind ein Teil der vorinstanzlichen Verurteilungen und Freisprüche, die Strafzumessung, die Frage nach einer strafrechtlichen Massnahme sowie die vorinstanzliche Kostenverteilung. - 15 -