13. Mit Schreiben vom 17. August 2016 reichte der amtliche Vertreter des Beschuldigten seine Honorarnote ein. 14. Am 18. August 2016 wurde vor dem Obergericht des Kantons Aargau die Verhandlung mit Befragung des Beschuldigten durchgeführt. 14.1. Anlässlich der Verhandlung zog die Anklägerin die Berufung betreffend Widerhandlung gegen das Waffengesetz zurück und stellte folgende Anträge: " 1. In Gutheissung der Berufung der Staatsanwaltschaft seien die Ziffern 1, 3, 5 und 6 des vorinstanzlichen Urteils aufzuheben. - 14 -