6.4. Mit Eingabe vom 19. Oktober 2015 reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und stellte folgende Anträge: " 1. Der Berufungskläger sei wegen - einfacher Körperverletzung gem. Art. 123 Ziff. 1 StGB, - mehrfacher versuchter Nötigung gem. Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, - Vergehens nach Art. 19 Abs. 1 BetmG, - 12 -