2. Der Beschuldigte sei zusätzlich des Raubes (Anklage Ziff. 3), des mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz (Anklage Ziff. 6 & 7) sowie des Angriffs (Anklage Ziff. 7) schuldig zu befinden. 3. Er sei zu einer Freiheitsstrafe von 10 ¼ Jahren sowie einer Busse von Fr. 500.-- zu verurteilen. 4. Es sei eine Verwahrung im Sinne von Art. 64 Abs. 1 StGB anzuordnen. 5. Unter Kostenfolge." Im Übrigen beantragte die Anklägerin in prozessualer Hinsicht, das vorliegende Strafverfahren gemeinsam mit dem Strafverfahren gegen H._____ zu verhandeln.