6. 6.1. Gegen das am 29. Juni 2015 im Dispositiv zugestellte Urteil des Bezirksgerichts Kulm meldeten der Beschuldigte mit Eingabe vom 24. Juni 2015 sowie die Anklägerin mit Eingabe vom 30. Juni 2015 Berufung an. 6.2. Das begründete Urteil des Bezirksgerichts Kulm wurde dem Beschuldigten am 18. September 2015 sowie der Anklägerin am 28. September 2015 zugestellt. 6.3. Mit Eingabe vom 19. Oktober 2015 reichte die Anklägerin die Berufungserklärung ein und stellte folgende Anträge: " 1. In Gutheissung der Berufung der Staatsanwaltschaft seien die Ziffern 1, 3, 5 und 6 aufzuheben.