4. 4.1. Das Bezirksgericht Kulm ordnete mit Beschluss vom 18. Februar 2014 eine sachverständige Begutachtung über den Beschuldigten an, die sich zur Frage einer allfälligen psychischen Störung, einer allfälligen verminderten Schuldfähigkeit, der Gefährlichkeit und einer allfälligen Massnahmebedürftigkeit des Beschuldigten auszusprechen habe. 4.2. Prof. Dr. med. O._____ erstattete das in Auftrag gegebene Gutachten am 16. Februar 2015. 5. 5.1. Am 16. Juni 2015 fand vor Bezirksgericht Kulm eine weitere Hauptverhandlung statt, an welcher der Beschuldigte sowie der Gutachter Prof. O._____ befragt wurden.