5. Die Beschlagnahmeverfügung vom 7. Mai 2013 sei aufzuheben und die beschlagnahmten Gegenstände seien dem Beschuldigten wieder auszuhändigen. 6. Die mit Verfügung vom 18. März 2013 angeordnete Sperrung der Konten Nr. […] und […] der M._____ GmbH bei der N._____ sei aufzuheben. 7. Die Kosten des Verfahrens seien gemäss Art. 426 StPO zu verteilen."