im Anklagepunkt 1 vom Vorwurf des Fahrens ohne Führerausweis, des Fahrens in angetrunkenem Zustand, des Nichtbeherrschen des Fahrzeugs, der Pflichtverletzung bei Unfall, des Nichtabstellen des Motors sowie der Widersetzung einer Blutprobe, einer Atemalkoholprobe sowie einer ärztlichen Untersuchung freizusprechen; im Anklagepunkt 2 vom Vorwurf des mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis freizusprechen; im Anklagepunkt 3 von den Vorwürfen des versuchten Raubs und der versuchten Nötigung freizusprechen und schuldig zu sprechen wegen fahrlässigen Tragens einer Waffe ohne Berechtigung;