5. Fahren unter Drogen / trotz Entzug / Verkehrsunfall in Villmergen (Dossier S4) Der Beschuldigte hat vorsätzlich - Unbefugt Betäubungsmittel konsumiert (Art. 19a BetmG) - Ein Motorfahrzeug geführt, obwohl ihm der Führerausweis entzogen wurde (Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG) - Ein Motorfahrzeug in fahrunfähigem Zustand geführt (Art. 91 Abs. 2 SVG) - Sein Fahrzeug nicht beherrscht (Art. 31 i.V.m. Art. 90 Ziff. 1 SVG) - Als Fahrzeugführer, der bei einem Verkehrsunfall einen Menschen verletzt hat, die Flucht ergriffen (92 Abs. 2 SVG) - Sich als Motorfahrzeugführer vorsätzlich einer Blutprobe entzogen (Art. 91a Abs. 1 SVG) indem er folgendes tat: