passte dem geistig behinderten A._____ mehrere Ohrfeigen und warf ihn zu Boden. Am Boden liegend trat er mehrmals auf ihn ein. Da A._____ den Aufenthaltsort von F._____ nicht kannte, konnte er diesen auch nicht preisgeben. Der Beschuldigte führt nun aus, dass wenn A._____ den Aufenthaltsort nicht preis geben wolle, dass A._____ die Schuld von F._____ selber begleichen müsste. Daher behändigte er das Portemonnaie von A._____ und durchsuchte dieses nach Bargeld. Da er darin aber kein Geld finden konnte, packte er A._____ erneut und hielt ihm den Dolch an den Hals. Er verlangte nun von A._____ seinen Pass als Pfand und drohte ihm widrigenfalls den Dolch durch die Kehle zu rammen.