Der Beschuldigte lenkte vom 1. Juli 2012 bis zu seiner Verhaftung am 13. November 2012 täglich einen Personenwagen, obwohl ihm mit Verfügung vom 16. November 1995 der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen worden war. So fuhr er mit seinem Wagen jeweils von seiner Wohnung in R._____ an diverse, unbekannte Orte in der Deutschschweiz und zurück. 3. Überfall auf A._____ (Dossier S2) Der Beschuldigte hat vorsätzlich - versucht, jemanden durch Gewalt und Androhung ernstlicher Nachteile genötigt, etwas zu tun (Art. 181 StGB) - mit Gewalt gegen einen Person und unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einen Diebstahl begangen (Art. 140 Ziff. 1 StGB)