1. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 31. Juli 2013 lautet: " I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen 1. Fahren in fahrunfähigem Zustand / Verweigerung BP/UP (Dossier S1) Der Beschuldigte hat vorsätzlich - Ein Motorfahrzeug geführt, obwohl ihm der Führerausweis entzogen wurde (Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG) - Ein Motorfahrzeug in angetrunkenem Zustand geführt (Art. 91 Abs. 1 SVG) - Sein Fahrzeug nicht beherrscht (Art. 31 i.V.m. Art. 90 Ziff. 1 SVG)