2014, N. 8 zu Art. 119 StPO; LIEBER, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. Zürich 2014, N. 5a zu Art. 122 StPO; DROESE, Die Zivilklage nach der schweizerischen Strafprozessordnung, HAVE 2011, S. 45). Eine andere Lehrmeinung ist demgegenüber gegenteiliger Ansicht (DOLGE, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 70 zu Art. 122 StPO). Die Mehrheit der Lehre weist auf den offenen Wortlaut von Art. 119 und 122 StPO hin. Der Anspruch müsse zwar aus einem Verhalten abgeleitet werden, das auch strafrechtlich relevant sein 2015 Strafprozessrecht 31