Die Vorinstanz hat X (Privatkläger 2) eine Zivilforderung von Fr. 1'400.00 zugesprochen, obwohl sie den Beschuldigten im damit zusammenhängenden Strafpunkt freigesprochen hat (vorinstanzliches Urteil, S. 62 f.). Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beschuldigte hat X ein Auto verkauft, wobei der Kaufpreis vorab geleistet worden ist. Zur versprochenen Fahrzeugübergabe kam es dann aber nicht und der Beschuldigte verkaufte das Fahrzeug an jemand anderen.