genannte weitere denkbare elementare Verkehrsregelverletzung – es kann beispielsweise die Qualifikation unter Umständen erfüllen, wer ungebremst mit 50 km/h ein Stopp-Signal missachtet und über eine Kreuzung fährt (vgl. PHILIPPE WEISSENBERGER, Reformpaket "Via sicura": Wichtigste Neuerungen und Anwendungsprobleme, in: Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2012 [zit. Reformpaket "Via sicura"], S. 420) – geht in diese Richtung. Demgegenüber steht das Führen eines Motorfahrzeugs mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration nicht per se in einem Raser-Zusammenhang. Zu beachten ist sodann der neu geschaffene Art.