124 ZGB und der nacheheliche Unterhalt nach Art. 125 ZGB insofern zueinander interdependent, als dass eine unangemessene Entschädigung durch einen höheren Unterhalt zu kompensieren ist. Umgekehrt rechtfertigt eine angemessene Entschädigung einen tieferen Unterhaltsbeitrag (Alexandra Rumo-Jungo/Christophe A. Herzig, Neuere 34 Obergericht, Abteilung Strafgericht 2014