Der grundsätzlich verschuldensunabhängige nacheheliche Unterhaltsanspruch sieht keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Beeinträchtigungen von Anwartschaften mehr vor. Hingegen sind Anwartschaften aus der AHV und aus der beruflichen oder einer anderen privaten oder staatlichen Vorsorge einschliesslich des voraussichtlichen Ergebnisses der Teilung der Austrittsleistung bei 32 Obergericht, Abteilung Strafgericht 2014