4 Art. 147 Abs. 1 und Art. 185 StPO - Recht der beschuldigten Person auf Teilnahme ihrer Verteidigung bei der Untersuchung durch eine sachverständige Person. - Eine beschuldigte Person hat während der Untersuchung durch eine sachverständige Person kein Recht auf Teilnahme ihrer Verteidigung. Aus dem Entscheid des Obergerichts, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 16. Januar 2014 i.S. Y.Ü. gegen Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm (SBK.2013.373). Sachverhalt