Zwangsmassnahme erst die Freiheit entzogen würde, gälte. Entsprechend ergibt sich für den Verurteilten gemäss obenstehender Berechnungsmethode ein Mittelwert von Fr. 125.00 pro Tag ausgestandener Sicherheitshaft. 4.2. 4.2.1. In einem zweiten Schritt sind für die konkrete Bemessung der Genugtuung die Besonderheiten des Einzelfalles zu würdigen, welche eine Verminderung oder auch Erhöhung der zuzusprechenden Summe nahelegen (Urteil des Bundesgerichts 6B_111/2012 vom 15. Mai 2012 E. 4.2). 4.2.2. Der Verurteilte macht geltend, dass die Sicherheitshaft äusserst spät beantragt worden sei;