Grundsätzlich erwacht der Konsument nach wenigen Stunden beschwerdefrei. Von einer ernsthaften und dringlichen Gefahr kann unter diesen Umständen nicht gesprochen werden. Aufgrund der herabgesetzten Kon- zentrations- und Abwehrfähigkeit besteht im Rauschzustand sodann eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, Täter (Fahrlässigkeitsdelikte insbesondere im Strassenverkehr) oder Opfer eines Delikts (Raub, Sexualdelikte etc.) zu werden. Obwohl die Wirkungen und Abhängigkeitsentwicklungen je nach Konsument sehr unterschiedlich zu sein scheinen, ist die Gefahr 2012 Strafrecht 51