4.3.4. Schliesslich ist festzuhalten, dass weder GHB noch GBL als Einstiegsdrogen für andere Substanzen wie Heroin oder Kokain gelten. 4.3.5. Zusammenfassend kann demnach beim heutigen Wissensstand festgehalten werden, dass der einmalige oder gelegentliche Konsum von GHB, sofern es in der richtigen Dosis und nicht mit anderen Substanzen (insb. Alkohol) eingenommen wird, an sich keine hohe Gefahr für die Gesundheit darstellt, insb. nur selten Nebenwirkungen hervorruft. Gerade in diesen Faktoren liegen jedoch stoffinhärente Probleme dieses Betäubungsmittels: Es besteht eine hohe Gefahr der Überdosierung und der Mischkonsum ist gerade in der Partyszene weitverbreitet.