kann derzeit noch nicht abschliessend festgestellt werden (MICHAEL RATH, a.a.O., S. 197 f.). Da bei der Einnahme von GBL schneller eine grosse Menge von GHB in den Blutkreislauf gelangt, wurden Patienten auf organische Schäden sowie karzinogene Wirkungen hin untersucht. Beides konnte aber nicht beobachtet oder nachgewiesen werden (HANS COUSTO, a.a.O., S. 6). 4.3.4. Schliesslich ist festzuhalten, dass weder GHB noch GBL als Einstiegsdrogen für andere Substanzen wie Heroin oder Kokain gelten.