Angesichts der Voraussetzung eines solch exzessiven Konsums hoher Mengen GHB/GBL ist indes das Abhängigkeitspotential bei diesem Stoff nicht mit demjenigen von Heroin oder Kokain zu vergleichen, welche als harte Drogen gelten, sondern mit demjenigen von Ecstasy oder Marihuana, welche im Bereich der weichen Drogen liegen. Auch bei diesen besteht zwar die Gefahr der Abhängigkeit, doch ist sie sehr viel geringer als bei Heroin und Kokain (vgl. BGE 125 IV 90 E. 3b, gg und 3d; 117 IV 314 E. 2f, cc und 2g, aa).