kg GBL (vgl. zur Umrechnung Ziff. 4.3.1). WERNER BERNHARD vom IRM Bern legt seiner Berechnung dagegen die Annahme zugrunde, GHB/GBL sei ebenso gefährlich wie Heroin, und errechnet deshalb den Grenzwert für GHB/GBL in Anlehnung an die bundesgerichtliche Berechnung des Heroingrenzwerts. Dieses hat in Bezug auf Heroin festgehalten, eine Gesundheitsgefahr für 20 Personen liege ab 600 Konsumeinheiten vor. Ausgehend von einer Einzeldosis von 1 g gelangt WERNER BERN- HARD deshalb zum Ergebnis, bei GHB liege eine Gesundheitsgefahr für 20 Personen ab 600 g (600 Konsumeinheiten x 1 g) vor.