S. 197 f.; HANS COUSTO, a.a.O., S. 8, S. 13 f. mit ausführlichen Angaben zum Mischkonsum mit Alkohol, LSD, Ecstasy und Ketamin; Freiburg-Schwarzwald.de, a.a.O., S. 2). 4.3.2.3. Bei der Einnahme von GHB besteht zusätzlich Verätzungsgefahr im Mund und im oberen Magendarmtrakt durch in der Herstellung nicht vollständig umgesetztes Natriumhydroxid (fact sheet des BAG, a.a.O., S. 3; PETER X. ITEN u.a., a.a.O., S. 357). 4.3.2.4. Der Konsum von GHB setzt die Abwehrfähigkeit erheblich herab, weshalb in diesem Zustand eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Delikts zu werden. Bekannt ist GHB insbesondere als "Vergewaltigungsdroge".