Es besteht die Gefahr einer verstärkten Atemdepression, des Kreislaufkollapses und Brechreizes im Zustand der Bewusstlosigkeit. Die Einnahme von GHB, welche nach dem Gesagten an sich bereits eine hohe Gefahr der Überdosierung in sich birgt, wird dadurch zu einer lebensgefährlichen Substanz. Ein solcher Mischkonsum macht oft eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus unumgänglich. Patienten, die wegen Mischkonsums von GHB und Alkohol in eine Klinik eingeliefert werden, müssen dort auf der Intensivstation betreut werden (ROBERT HÄMMIG, a.a.O., S. 738; fact sheet des BAG, a.a.O., S. 3 f.; MICHAEL RATH, a.a.O., 2012 Strafrecht 45