, S. 1489). Da die tödliche Menge GHB bei einer mindestens dreissigfachen Menge der bestimmungsgemässen Dosis liegt, besteht auch bei Überdosierung gemäss der Literatur keine erhöhte Todesgefahr infolge der Wirkungen der Substanz selbst (HANS COUSTO, a.a.O., S. 9; vgl. jedoch zur Todesgefahr infolge unbeaufsichtigten Komas oder Mischkonsums die obigen und folgenden Ausführungen; vgl. zu internationalen Publikationen zu tödlichen GHB-Vergiftungen: ARMIN FIEGUTH u.a., Erster Todesfall durch γ- Hydroxybuttersäure [GHB] nach Aufnahme von γ-Butyrolacton 44 Obergericht 2012