Akut vergiftete Patienten müssen ärztlich überwacht und ihre Atemwege müssen gesichert werden. In schweren Fällen (v.a. Kombinationsvergiftungen) muss künstlich beatmet werden. Ein Koma ohne medizinische Überwachung und Behandlungsmöglichkeiten birgt das Risiko von lebensgefährlichen Komplikationen wie Atemstillstand, Blutdruckabfall, Unterkühlung oder krampf- 2012 Strafrecht 43