Besonders hoch ist diese Gefahr, wenn GHB zusammen mit anderen Substanzen eingenommen wird (4.3.2.2.). Bei der Einnahme von GHB kann es sodann zu Verätzungen kommen (4.3.2.3.) und die Gefahr, Täter oder Opfer eines Delikts zu werden, ist aufgrund der mangelnden Konzen- trations- und Abwehrfähigkeiten des Konsumenten im Rauschzustand erhöht (4.3.2.4. und 4.3.2.5.). 4.3.2.1. Während 0.5-2.5 g Na-GHB resp. 1-2/1-4 ml GBL einer üblichen einzelnen Dosierung entsprechen, lösen ab 2.5 g GHB resp. 2 ml GBL die massiven Nebenwirkungen die gewollten Wirkungen ab. Es wird daher von einer Überdosierung gesprochen (Freiburg- Schwarzwald.de, Zahl der GBL-Abhängigen nimmt in Freiburg zu,