Das Urteilsdispositiv enthält u.a. gemäss § 167 Abs. 2 Ziff. 4 StPO die Urteilsformel (Schuldspruch, Freispruch, Einstellung oder Nichteintreten, Strafen, Massnahmen, angewendete Gesetzesbestimmungen, Entscheid über die privatrechtlichen Ansprüche, Kosten und Entschädigung). 52 Obergericht 2010