In einem Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte auferlegte das Bezirksgericht X. mit Urteil vom 12. Juni 2003 dem Angeklagten R.S. u.a. 15% der gesamten Verfahrenskosten. Dieses Urteil erwuchs in Rechskraft. Einer der Mitverurteilten, R.B., erhob gegen das gegen ihn ausgesprochene Urteil Berufung. Bestimmte beschlagnahmte Gegenstände mussten während dieses Rechtsmittelverfahrens weiterhin aufbewahrt werden, wodurch zusätzliche Mietkosten entstanden. Nach dessen Abschluss auferlegte das Bezirksgericht mit Ergänzungsurteil vom 28. August 2008 die zusätzlichen Kosten anteils- 54 Obergericht 2009