Nach der Kontrolle seien aus der Öffentlichkeit zudem weitere Meldung betreffend die Katzen der Beschwerdeführerin eingegangen. Alles in allem hätten zahlreiche Gründe vorgelegen, welche Anlass zu einer Kontrolle gegeben hätten. Die am 25. April 2023 durchgeführte Kontrolle – anlässlich derer keine Zwangsmittel angewandt worden seien − sei gemäss bundesgerichtlicher -8-