5.3. Mit ihren Beschwerdeantworten führen die Beschuldigten 1−4 unter Verweis auf zahlreiche Belegstellen im Wesentlichen aus, dass dem Veterinärdienst durch die Regionalpolizei […] seit dem Jahr […] immer wieder Vorfälle […] hinsichtlich entwichener Tiere infolge ungenügender Instandhaltung der Umzäunung oder der Gehege durch die Beschwerdeführerin gemeldet worden seien. Im Jahr 2022 seien Meldungen betreffend die Nutztiere und vor der Kontrolle vom 25. April 2023 Meldungen betreffend die Katzen der Beschwerdeführerin eingegangen.